Fünfzig Jahre nach dem „Cavaillet“-Gesetz, das die kostenlose Organspende in Frankreich einführte, hat der Senat einen neuen Gesetzentwurf verabschiedet, der die anhaltenden Mängel des Systems beheben soll. Die Senatoren wollen echte finanzielle Neutralität für Lebendspender gewährleisten und sicherstellen, dass ihnen durch die Organspende keine Kosten entstehen.
Da derzeit 70.000 Menschen dank einer Transplantation leben und 23.000 Patienten auf ein Organ warten, zielt der Gesetzentwurf darauf ab, den beobachteten Missständen ein Ende zu setzen: verspätete Kostenerstattungen, Vorauszahlungen, Ablehnungen der Kostenübernahme und Wartezeiten für die Krankschreibung im Zusammenhang mit der Organspende. Obwohl die Gesetzgebung bereits die vollständige Übernahme von medizinischen Kosten, Transportkosten und Verdienstausfall vorsieht, berichtete 2011 mehr als jeder fünfte Spender von erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Der Gesetzentwurf verankert daher ausdrücklich die Befreiung von Selbstbeteiligungen, Zuzahlungen und Wartezeiten.
Er weitet außerdem das Recht auf Krankschreibung auf alle Lebendspender aus (mit Ausnahme von Samenspendern), eine Regelung, die bisher der Eizellenspende vorbehalten war. Für die Verfasser des Gesetzentwurfs muss die Organspende kostenlos bleiben und darf für den Spender keinerlei Kosten verursachen.
Im Jahr 2024 wurden in Frankreich 6.024 Transplantationen durchgeführt, davon 614 von Lebendspendern. Der Gesetzentwurf muss nun von der Nationalversammlung geprüft werden. Der Verein Renaloo begrüßt dies als wichtigen Fortschritt und hofft, dass Frankreich mit diesen Maßnahmen zu einigen europäischen Ländern aufschließen kann, in denen der Anteil der Lebendspender-Transplantationen über 20 % liegt (in Frankreich sind es 15,6 %).
Pascal Lemontel
|